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Bei CrossFit Tübingen stehst Du im Mittelpunkt und Bist gleichzeitig ein wichtiger Teil einer starken GemeinsChaft, die Athleten ein Zuhause giBT!
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UNSER TEAM
AGB &
IMPRESSUM
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ABG) CFTÜ
“CrossFit Tübingen“ (Abkürzung: CFT) wird betrieben von Niklas Schmid, Alte Landstrasse 57, 72072 Tübingen-Weilheim.
§ 1 Allgemeine Informationen, Vertragspartner, Teilnehmer, Veranstaltungsort
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“CrossFit“ ist ein Kraft- und Konditionstraining (Einzelheiten unter § 3) und wird von CFT sowie von den beauftragten Trainern eigenverantwortlich veranstaltet.
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Vertragspartner der hier angebotenen Dienstleistung ist CFT.
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Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. CFT behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen, dann ist bei dem Abschluss des Abonnementvertrages/ beim Probetraining in jedem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, bzw. vorzulegen.
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Soweit im Trainings- Programm nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Veranstaltungsort die “CrossFit Tübingen“-Halle, Alte Landstraße 57, 72072 Tübingen-Weilheim (nachfolgend: “Veranstaltungsort“ genannt). Die Trainingseinheiten werden im Veranstaltungsort durchgeführt. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten finden sich auf der Webseite: www.crossfit-tuebingen.com (nachfolgend: “Webseite“ genannt). Am Veranstaltungsort befinden sich Sanitäranlagen sowie Umzugskabinen für die Teilnehmer. Teilweise findet das Trainings-Programm auch im Freien (auf dem Veranstaltungsort unmittelbar zugehörigen Gelände) statt, der dann abweichende Trainingsort wird rechtzeitig auf der Webseite und/ oder durch Aushang am Veranstaltungsort bekannt gegeben.
§ 2 Geltungsbereich, Abonnementvertrag und Anamnesebogen, kostenloses Probetraining, Preisangaben, Vertragsschluss
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Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen CFT und dem Teilnehmer in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
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Jeder Teilnehmer, der an CrossFit teilnehmen möchte, kann ein Anmeldeformular zum Abschluss eines Abonnementvertrages am Veranstaltungsort oder auf der Website („Unsere Preise“) ausfüllen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch ohne Anmeldung, ein kostenpflichtiges Drop-In bei CFT zu buchen.
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Die Darstellung des Trainingsprogramms auf der Webseite stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Es ist freibleibend und unverbindlich, das Angebot ist insbesondere vom aktuellen Kursangebot und der Teilnehmeranzahl abhängig.
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Auf der Homepage unter dem Button „Unsere Preise“ (http://crossfit-tuebingen.com/unsere-preise/) findet der Teilnehmer unter dem Button ‘Anmelden’ das Anmeldeformular. Es öffnet sich ein PDF, welches der Teilnehmer abrufen, ausdrucken und speichern kann. Im Rahmen des Kundenformulars entscheidet sich der Teilnehmer für Art und Umfang des Trainings für die dort ausgewiesenen Preise und die dort genannten möglichen Zeiträume. Die Preise enthalten die gesetzliche MwSt. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Angabe der dort erfragten Kontaktdaten. Wenn Kontaktdaten nur freiwillig abgegebenen werden müssen, sind diese als solche gekennzeichnet. Das Absenden des Anmeldeformulars an CFT stellt die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Abonnementvertrages gegenüber CFT dar. Vorstehendes gilt entsprechend, wenn der Teilnehmer seinen Abonnementvertrag verlängern will.
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Dem Anmeldeformular kann ein Anamnesefragebogen beigefügt werden. Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, diesen Anamnesefragebogen auszufüllen. Insbesondere aus Datenschutzgründen besteht keine rechtliche Verpflichtung, Auskunft im Rahmen des Anamnesefragebogens zu erteilen. Soweit der Teilnehmer CFT persönliche Angaben im Rahmen des Anamnesefragebogens mitteilt, sichert CFT strengste Vertraulichkeit dieser Daten zu. Diese werden ausschließlich den beauftragten Trainern vor dem Training weitergegeben.
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CFT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot des Teilnehmers innerhalb von 10 Tagen nach Übermittlung des Anmeldeformulars anzunehmen. Über eine Ablehnung des Angebots wird der Teilnehmer seitens CFT umgehend informiert. Erst durch Zahlung des ersten Monatsbeitrages und die Annahme durch CFT kommt ein Abonnementvertrag zwischen dem Teilnehmer und CFT zustande. Eine Annahme kann CFT auch konkludent durch die Freischaltung des Nutzeraccounts erfolgen oder durch die Abbuchung des ersten Monatsbeitrages im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens.
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Mit der Abgabe des Angebots auf den Abschluss eines Abonnement- Vertrages oder der Teilnahme am Probemonat akzeptiert der Teilnehmer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Abonnement- Vertrag auch beigefügt sind.
§ 3 Definition CrossFit, Probetraining, Login, Buchen von Terminen und Kursen, Trainingseinheit, Allgemeingültiges für das Training
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Was ist CrossFit? CrossFit ist ein allgemeines und umfassendes Kraft- und Konditionstraining. Das Besondere besteht darin, sich nicht zu spezialisieren. CrossFit ist ein hartes und intensives Körpertraining, jedoch auch für einen Anfänger geeignet. Grundsätzlich sollte der Teilnehmer jedoch von guter Gesundheit sein. Grundsätzlich ist bequeme Kleidung zu tragen. Es darf nicht barfuß trainiert werden, sondern nur mit Schuhen. Die Unfallgefahren im Rahmen der bei dem CrossFit-Training benutzten Geräte (bspw. Langhantel und Kettlebell) muss bedacht werden. Trainiert werden: aerobe Ausdauer, anaerobe Ausdauer, Schnelligkeit, Kraft, Koordination, Beweglichkeit. Das Trainingsprogramm basiert auf und drei wesentliche Säulen: Es werden nur komplexe, mehrgelenkige Bewegungen über den gesamten Bewegungsumfang durchgeführt. Jede körperliche Bewegung hat ihren Ursprung in der Körpermitte und geht dann zu den Extremitäten. Die Workouts (Begrifflichkeit wird weiter unten geklärt) werden ständig variiert und mit hoher Intensität durchgeführt. Die angewendeten Übungen kommen aus dem Gewichtheben, Turnen und der allgemeinen Athletik. Die Workouts werden fast ausschließlich mit sehr hoher Intensität durchgeführt und werden ständig variiert.
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No-Sweat Intro / NSI: Den Beginn der athletischen Reise bildet ein 20-minütiges kostenloses Zielgespräch. Hier wird gezielt auf die Bedürfnisse des Teilnehmers eingegangen. Danach kann der Teilnehmer am kostenpflichtige Probemonat teilnehmen. Auch wird ein Personal Training oder der Einsteigerkurs empfohlen, um die Grundlagen zu erlernen. Die Preise dafür sind der Website zu entnehmen und werden dem Teilnehmer beim Zielgespräch mitgeteilt.
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Login/ Buchen von Terminen und Kursen /TrainingseinheiteN: Wenn der Abonnementvertrag abgeschlossen ist, wird ein Teilnehmeraccount erstellt. Der Teilnehmer kann sich damit dann verbindlich zu den jeweiligen Kursen anmelden. Zu den Kursen gibt es Buchungsregeln, welche in den Räumlichkeiten ausgehangen sind und dem Teilnehmer per E-Mail zugesandt werden. Im Falle einer maximalen Teilnehmerkapazität der Kurse steht Teilnehmern die Option offen, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Kurs besteht nicht, sofern dieser bereits vollständig belegt ist. Ein Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ergibt sich für Teilnehmer nicht aus der Tatsache, dass kein Eintritt in Kurse aus der Wartelistenposition heraus möglich war. Alle Trainingseinheiten dauern jeweils eine Zeitstunde und werden unter der Anleitung eines Trainers in Gruppen durchgeführt. Typischer Ablauf einer Trainingseinheit: Aufwärmen, Strength / Skill, WOD („Workout of the Day“)
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Allgemeingültiges für alle TrainingseinheiteN: Das Training erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers, die Ratschläge des Trainers sind zu beachten. Unabhängig davon hat der Teilnehmer selbst darauf zu achten, dass das Training dem aktuellen gesundheitlichen bzw. körperlichen Zustand entspricht. Für alle Trainingsveranstaltungen gilt, dass der Teilnehmer nicht zu spät (mehr als 5 Minuten nach Beginn des Trainingsprogrammes) zum Veranstaltungsort kommen darf. Der Teilnehmer darf dann nicht mehr an dem jeweiligen Trainingsprogramm des Tages teilnehmen. Bei mehrmaligem unentschuldigtem Zuspätkommen darf der Teilnehmer auch von dem Trainingsprogramm ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers des Trainingsprogrammes hält, den Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stört und/oder sich oder andere gesundheitlich gefährdet.
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Mein Profil: Wenn ein Teilnehmer sich über die “Login- Funktion“ registriert hat, kann er unter der Rubrik: “Mein Profil“ seine bei CFT hinterlegten persönlichen Daten und den persönlich gebuchten Trainingsplan einsehen. Bereits zugesagte Termine können dort auch abgesagt werden, wenn die Absage rechtzeitig erfolgt. Die rechtzeitige Absage ist den ausgehangenen Buchungsregeln zu entnehmen. Eine zu späte Absage wird als Late-Cancellation betrachtet und mit 3€/ verfallener Einheit verbucht. Ein No-Show kommt dann zustande, wenn man sich für eine Einheit eingebucht hat, aber nicht erschienen ist. Ein No-Show wird mit 5€/ verfallener Einheit berechnet. Wenn der Teilnehmer seine innerhalb einer Woche gebuchten Kurseinheiten nicht wahrnehmen kann, verfallen diese. Diese Stunden können nicht in den folgenden Wochen nachgeholt werden.
§ 4 Trainingsangebot, Abonnementverträge (Inhalt, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeit), Preise und Zahlungsbedingungen (SEPA-Lastschrift), Verzug
Der Abschluss des Abonnementvertrages berechtigt den Teilnehmer für die jeweils vereinbarte Laufzeit zur Nutzung der jeweils angebotenen Kursangebote von CFT.
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Probemonat: Hierbei wird ein Kontingent von 2 Einheiten / Tag innerhalb von 30 Tagen gewährleistet. Hierbei soll sich der Teilnehmer ein umfassendes Bild von CFT machen können. Empfohlen werden zum Start 2-3x/ Einheiten pro Woche. Im Probemonat ist es dem Teilnehmer gestattet an allen Kursen bei CFT teilzunehmen. Bei fortgeschrittenen Kursen ist die Absprache mit dem jeweiligen Trainer zwingend notwendig, um die Eignung dafuür festzustellen. Die Verantwortung dafür trägt der Teilnehmende. Der Probemonat ist auf das Startdatum bezogen (z.B. Start: 13.06., Ende: 13.07.) und hat eine einmonatige Laufzeit.Im Anschluss an den abgeschlossenen Probemonat hat der Teilnehmer die Möglichkeit, durch eine einseitige Willenserklärung in Form einer E-Mail die Umwandlung in eine reguläre Mitgliedschaft bei CFT zu vollziehen. In dieser E-Mail muss der Teilnehmer die gewünschten Vertragskonditionen, insbesondere die Dauer der Mitgliedschaft sowie die Frequenz der Trainingseinheiten, präzise spezifizieren. Diese elektronische Kommunikation wird als rechtsverbindliche Erklärung zur Vertragsergänzung angesehen, die den Abschluss eines separaten Mitgliedschaftsvertrages substituiert. CFT wird daraufhin die angegebenen Vertragsmodalitäten im System entsprechend anpassen. Es wird hiermit klargestellt, dass mit der Abgabe dieser Willenserklärung per E-Mail auch die Zustimmung zu den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CFT verankerten Bedingungen zur automatischen Vertragsverlängerung verbunden ist, sofern keine fristgerechte Kündigung durch den Teilnehmer erfolgt.
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Abonnementverträge: Die nachfolgenden angegebenen Preise beziehen sich jeweils auf einen Monatsbeitrag. Der Monatsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird über das Buchungssystem WODIFY eingezogen. Sollte der Teilnehmer eine Abbuchung durch eine andere Bank wünschen, so muss er hierfür zusätzlich 10€/ Monat bezahlen. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat der Teilnehmer eine Mahngebühr von 5 für jede fehlgeschlagene Abbuchung zu tragen alle. Ein Trainingstermin im Rahmen der Abonnementverträge umfasst 60 Minuten. Die Anpassung der Trainingsfrequenz nach oben („Upgrade“) ist jederzeit möglich. Eine Reduzierung der Trainingsfrequenz nach unten („Downgrade“) ist ausgeschlossen. Bei einem Upgrade wird der Mitgliedsbeitrag entsprechend angepasst und der Teilnehmer trägt die Differenzkosten zum neuen Tarif gemäß der aktuellen Preisliste von CFT. Für den Abschluss neuer Mitgliedschaftsverträge wird eine einmalige Einrichtungsgebühr („Setup-Fee“) in Höhe von 39,90 Euro erhoben. Bei einer Vertragsänderung auf einen neuen Tarif nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit fällt eine reduzierte Gebühr von 19,90 Euro an. Das Angebot des Remote Programmings, welches eine maßgeschneiderte, digitale Trainingsplanung beinhaltet, unterliegt ebenfalls einer Setup-Gebühr von 39,90 Euro und schließt ein initiales Zielgespräch ein. Rabattierte Tarife im PerformanceLoft (-50%) oder Remote Programming (Intern) sind bei Tarifen ab 2x/ Woche möglich.
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Laufzeit und Kündigung: Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Maßgebend ist das Datum des Poststempels bzw. des Posteingangs. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Diese hat schriftlich unter Zugangsnachweise zu erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn der Teilnehmer länger als 8 Wochen schwer erkrankt, einen Unfall erleidet, schwanger wird oder mehr als 25 km vom Veranstaltungsort wegzieht. Die Krankheit oder der Unfall ist durch ein ärztliches Attest zu belegen und Schwangerschaft oder Umzug durch entsprechende Dokumente nachzuweisen (z.B. Ummeldebestätigung). Die außerordentliche Kündigung muss unter Darlegung der Gründe erfolgen. Hierbei sind die erforderlichen Nachweise beizufügen. Um eine Bearbeitung zu gewährleisten, müssen diese Nachweise rechtzeitig vor Monatsende eingereicht werden. Rückerstattungen von Beiträgen oder Gebühren aufgrund von nachgewiesenen Ereignissen, die CFT nicht rechtzeitig vor Monatsende mitgeteilt wurden, werden nicht gewährleistet. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente und Informationen fristgerecht vorgelegt werden.
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Pausenregelungen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Maßgebend ist das Datum des Poststempels bzw. des Posteingangs. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Diese hat schriftlich unter Zugangsnachweise zu erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn der Teilnehmer länger als 8 Wochen schwer erkrankt, einen Unfall erleidet, schwanger wird oder mehr als 25 km vom Veranstaltungsort wegzieht. Die Krankheit oder der Unfall ist durch ein ärztliches Attest zu belegen und Schwangerschaft oder Umzug durch entsprechende Dokumente nachzuweisen (z.B. Ummeldebestätigung). Die außerordentliche Kündigung muss unter Darlegung der Gründe erfolgen. Hierbei sind die erforderlichen Nachweise beizufügen. Um eine Bearbeitung zu gewährleisten, müssen diese Nachweise rechtzeitig vor Monatsende eingereicht werden. Rückerstattungen von Beiträgen oder Gebühren aufgrund von nachgewiesenen Ereignissen, die CFT nicht rechtzeitig vor Monatsende mitgeteilt wurden, werden nicht gewährleistet. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente und Informationen fristgerecht vorgelegt werden.
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Preise, abhängig von Trainingshäufigkeit und Abonnementlaufzeit; Die Preise für das CFTÜ-Abonnement sind auf folgender Website öffentlich zu finden: https://www.crossfit- tuebingen.com/die-preise. Auch wird dem Teilnehmer ein Anmeldeformular mit Preisen per E-Mail zugesandt. CFT behält sich vor, die Preise zu ändern. Der Teilnehmer wird mindestens 6 Wochen vor der Preisänderung darüber informiert. Der Teilnehmer ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen mit einer Frist von 1 Monat vor der geplanten Preisänderung. Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner und Arbeitslose erhalten 10€ Rabatt auf ausgewiesene Mitgliedschaften. Es besteht auf Anfrage eine Pflicht zur Vorlage eines Ausweises bzw. dem Nachweis des Auszubildendenverhältnisses bzw. des Bezugs von Arbeitslosengeld oder vergleichbarer Sozialbezüge. Der Probemonat, Einsteigerkurs, Personal Training o.ä. ist davon ausgeschlossen. Auch sind Rabattierte Tarife (Gründungsmitgliedschaften, Eröffnungs-Special) davon ausgeschlossen. Alle Preise für die Trainingsveranstaltungen enthalten den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz (derzeit 19%). Der Mitgliedsbeitrag wird über das Buchungssystem WODIFY eingezogen. Gerät der Teilnehmer mit mehr als 1 Monatsbeitrag in Rückstand, ist CFT berechtigt, den Abonnementvertrag fristlos zu kündigen.
§ 5 Haftung, Absage/Änderungen von/im Rahmen der Trainingsveranstaltungen
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Die Haftung von CFT auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von CFT beruht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für die mitgebrachte Garderobe, Geld oder sonstigen Wertsachen des Teilnehmers. In diesem Fall wird aber nur der vorhersehbare, typischerweise eintretende Schaden ersetzt.
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Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
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CFT behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden Teilnehmer darüber rechtzeitig per E- Mail/mit einem Aushang am Veranstaltungsort /auf der Webseite benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/der Trainers/in möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Tübingen (bis zu 2 km Entfernung) und/oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Teilnehmers besteht deswegen nicht.
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In den Schulferien kann es zu Einschränkungen im Trainingsprogramm kommen.
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CFT macht die Teilnehmer darauf aufmerksam, dass aufgrund der baulichen Gegebenheiten die Temperaturen innerhalb der Trainingsräume saisonalen Schwankungen unterliegen können. Dies kann zu erhöhten Temperaturen im Sommer und niedrigeren Temperaturen im Winter führen. Diese klimatischen Bedingungen stellen keinen zulässigen Grund für eine Kündigung des Vertrags dar.
§ 6 Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass CFT personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten von CFT im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihm die von CFT zu übermittelten Daten auch per E-Mail übertragen werden.
§7 Regeln / Hausordnung
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Sportschuhe: Mitglieder sind verpflichtet, ausschließlich sauberes und für die Halle geeignetes Sportschuhwerk zu tragen. Die Verwendung von Straßenschuhen, sowie Barfuß ist im gesamten Trainingsbereich untersagt.
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Persönliche Gegenstände: Alle persönlichen Gegenstände, die nicht für das Training benötigt werden, sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Regalen zu verstauen.
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Sauberkeit: Nach der Nutzung ist der Trainingsbereich sauber zu hinterlassen. Rückstände von Chalk, Schweiß oder Schmutz sind umgehend zu beseitigen.
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Videoüberwachung: Die Halle ist durchgehend videoüberwacht. Manipulationen an den Kameras, wie Ausstecken oder Verstellen, sind strengstens untersagt.
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Kinder: Kinder dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in den Trainingsbereich, es sei denn, es handelt sich um speziell ausgewiesene Kinderkurse.
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Sanitäranlagen: Es wird erwartet, dass die Sanitäranlagen von allen Mitgliedern sauber gehalten werden.
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Anweisungen des Personals: Die Anweisungen des Personals sind stets zu befolgen.
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Heizsystem: Das Heizsystem in der Halle ist fragil. Veränderungen an den Einstellungen der Heizkörper sind nicht gestattet.
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Kursbuchungen: Eine vorherige Buchung für alle Kurse, einschließlich Open Gym/Own Skill/24-7, ist erforderlich. Unentschuldigte Absenzen ("No-Shows") können zu Gebühren führen.
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Equipment-Nutzung: Jedes Mitglied ist für die ordnungsgemäße Nutzung, Reinigung und Desinfektion des Trainingsgeräts verantwortlich. Nach Gebrauch ist das Equipment an den vorgesehenen Platz zurückzuräumen.
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Equipment-Kontrolle: Vor der Nutzung ist das Equipment auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit und Integrität zu überprüfen.
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Umgang mit dem Equipment: Der Umgang mit dem Trainingsequipment ist sorgsam zu gestalten. Das Droppen von Kurzhanteln, Kettlebells sowie Technik- und Hantelstangen unter 10kg ist nicht erlaubt.
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Tiere: In der gesamten Halle sind keine Tiere erlaubt.
§ 8 Sonstiges/ Schlussbestimmungen
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Der Teilnehmer ist verpflichtet, CFT von jeder Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gelten die bis dahin bekannten Kontaktdaten als weiterhin gültige des Teilnehmers.
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Das Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder CFT diese schriftlich bestätigt hat. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand am jeweiligen aktuellen Sitz von CFT. Erfüllungsort ist ebenfalls der aktuelle Sitz des Veranstaltungsortes.
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Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Im Falle der Unwirksamkeit verpflichten sich die Vertragspartner, die jeweilige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen gewollten und den sonstigen Zielen der Vertragspartner möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
FOTO- UND/ODER FILMAUFNAHMEN BEI CFTÜ
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen des normalen Betriebs Bilder und/oder Videos von mir gemacht werden und zur Veröffentlichung auf der Facebook und Instagram-Seite des Unternehmens verwendet und zu diesem Zwecke auch ab- gespeichert werden dürfen. Die Fotos und/ oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens. Ich bin mir darüber im Klaren, dass Fotos und/ oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber dem Unternehmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem Unternehmen möglich ist. Die vorstehende Erklärung habe ich gelesen, verstanden und erkenne den Inhalt und die ausgeführten Bedingungen durch meine Unterschrift und das Abhaken auf dem Anmeldeformular uneingeschränkt an.
HAFTUNGSAUSSCHUSS
Funktionelles Training bzw. CrossFit ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Hiermit erkläre ich und erkenne ausdrücklich durch meine Unterschrift an, dass ich ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko die Räumlichkeiten betrete und das Angebot von Performance Loft bzw. CrossFit Tübingen nutze. Ich willige dem Risiko ein, dass es zu persönlichen Verletzungen kommen kann. Zudem ist mir bewusst, dass auch Schäden an meinen eingebrachten Sachen entstehen können. Das Performance Loft bzw. CrossFit Tübingen schließt die Haftung für jeglichen Schadenseintritte aus, die mir durch die eigenständige Nutzung oder durch die Nutzung anderer Teilnehmer des Trainings entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für solche Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Performance Loft bzw. CrossFit Tübingen entstehen.
Mir ist bekannt und bewusst, dass die Nutzung des Trainingsangebots hohe Anforderungen sowohl an die körperliche Gesundheit als auch an meine eigene Fitness-Erfahrung stellt. Wird das Performance Loft bzw. CrossFit Tübingen von anderen Nutzern auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen, die ich verursacht habe, so stelle ich das Performance Loft bzw. CrossFit Tübingen hiervon frei.
Ich übernehme die Haftung für Schäden an der Einrichtung oder dem Equipment von Performance Loft bzw. CrossFit Tübingen, die ich während der Nutzung des Trainingsangebots verursacht habe.
Die vorstehende Erklärung habe ich gelesen, verstanden und er- kenne den Inhalt und die ausgeführten Bedingungen durch meine Unterschrift und das Abhaken auf dem Anmeldeformular uneingeschränkt an.
IMPRESSUM
Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):
Inhaber: Niklas Schmid, Alte Landstrasse 57, 72072 Tübingen-Weilheim
Kontakt: Tel.: +49 (0) 15730185815
E-Mail: info@crossfit-tuebingen.com
Homepage: www.crossfit-tuebingen.com
Verantwortlicher für den Inhalt ist gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Niklas Schmid, Alte Landstrasse 57, 72072 Tübingen-Weilheim
Ausschluss der Haftung:
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